Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Gewerkschaftsvertretung nicht vorhanden ist oder ein Mehrheitstarifvertrag die Verhandlungsmacht von Gewerkschaftsvertretern auf die SEC überträgt. Tarifverträge sind rechtsverbindlich, solange sie sich an die gesetzlichen Mindeststandards halten. Sie werden in der Regel auf Branchenebene von der zuständigen Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen und decken daher einen Zweig (oder Teile davon) und entweder eine Region oder das gesamte Land ab. Manchmal finden aber auch Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene statt. 1999 fielen 8 % der Beschäftigten in Westdeutschland und 11 % der Beschäftigten in Ostdeutschland unter einen unternehmensbasierten Tarifvertrag (Quelle: IAB Betriebspanel). Tarifverträge sind für Die Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes immer verbindlich. Sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann die Bindungsbefugnis auf alle Mitarbeiter der Niederlassung in der jeweiligen Region ausgedehnt werden. 1999 waren 65 % der Beschäftigten in Westdeutschland und 46 % der Beschäftigten in Ostdeutschland durch einen Branchentarifvertrag abgedeckt (Quelle: IAB-Betriebspanel). Die Verhandlungen über unseren Weg nach oben liefern neue Erkenntnisse über die Auswirkungen von Tarifverhandlungssystemen auf Beschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und betrachten ihre erneuerte Rolle in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Der Bericht bietet eine nützliche Ressource für politische Entscheidungsträger, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, die wissen wollen, wie Tarifverhandlungen für alle in Zukunft besser funktionieren können. Eine Vereinigung im Sinne des Grundgesetzes ist eine freiwillige dauerhafte Verbindung, die nicht auf eine Firma beschränkt sein darf. Darüber hinaus muss sich jeder Verband als Vertreter der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber verstehen und ausdrücklich auf den Abschluss von Tarifverträgen hinarbeiten. Im Allgemeinen ist Arbeitszeit definiert als die Zeit vom Anfang bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen (Sek.
2 Abs. 2 Para1 WTA und 4 Abs. 1 (YWPA). Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen, die normalerweise als Ruhezeit vorgesehen sind (Abschnitte 3 und 9 WTA). Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt somit 48 Stunden, wird aber in vielen Fällen durch Tarifverträge auf 38,5 bis 35 Stunden reduziert. 1999 betrug die durchschnittliche vereinbarte Arbeitswoche 37,4 Stunden in Westdeutschland und 39,2 Stunden in Ostdeutschland (Quelle: Bundesarbeitsministerium ).